Satzung der Stiftung wurde auch von der Finanzbehörde frei gegeben
Stiftung //
Es herrschte Erleichterung, als endlich auch das GO des Finanzamts eintraf. Monate zuvor hatte die Stiftungsaufsicht bereits ihre Einwilligung gegeben. Aber das Finanzamt musste die Prüfung der Gemeinnützigkeit durchführen und hatte da durchaus noch den einen oder anderen nützlichen Tipp parat. Am 5. März 2025 war es dann endlich so weit; keine Bedenken gegen den Satzungsentwurf. Große Freude!